Liebe Mandanten,
wir möchten alle Unternehmer (hierunter zählen auch Vermieter von Immobilien) auf eine wichtige Gesetzesänderung hinweisen, die zum 01.01.2025 verbindlich in Kraft tritt:
Ab dem 01.01.2025 besteht für jeden Unternehmer die Verpflichtung bei sogenannten B2B Umsätzen (Business-to-Business) elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen zu können und darüber hinaus revisionssicher für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht zu speichern.
Unter einer elektronischen Rechnung in diesem Sinne versteht man eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Zurzeit fallen hierunter die sogenannten ZUGFeRD-Rechnungen und die XRechnungen.
Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie technisch in der Lage sind, elektronische Rechnungen zu empfangen, z.B. als E-Mail. Des Weiteren müssen Sie prüfen, ob Sie diese Daten auch revisionssicher aufbewahren können. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Bitte sprechen Sie hierüber mit Ihrem verantwortlichen Systemadministrator und / oder Ihrem Softwarepartner.
Bitte beachten Sie die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Verpflichtung:
Werden Daten, Datensätze, elektronische Dokumente und elektronische Unterlagen nicht ausreichend geschützt und können deswegen nicht mehr vorgelegt werden, so drohen empfindliche steuerliche Konsequenzen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Steuertrio